Todesgefahr Blumentopf: Hausbesitzer haften für alle Schäden durch herabfallende Gegenstände oder Gebäudeteile
Todesgefahr Blumentopf: Hausbesitzer haften für alle Schäden durch herabfallende Gegenstände oder Gebäudeteile
ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehung warnt vor teuren Problemen mit § 1318 ABGB
Wien (pts011/14.02.2022/12:10) – Alles Gute kommt von oben. Nicht immer, bedenkt man, wie viele Verletzte und auch Todesopfer jedes Jahr in Österreich auf Grund von herabfallenden Gegenständen von Gebäuden zu beklagen sind. § 1318 ABGB weist hier die Schuld eindeutig den Haus- und Wohnungsbesitzern zu, die nicht aufpassen, dass nichts aus Fenstern oder von Balkonen fällt. Oder auch, wenn nicht auf die Funktion, Stabilität und exakte Höhe von Geländern in Wohnhausanlagen oder Büros geachtet wird und es hier zu Abstürzen oder Verletzungen von Personen kommt, weil baurechtliche Maßnahmen nicht eingehalten wurden.
“Vorsicht ist in jedem Fall geboten, denn die Gerichte keinen keine Gnade bei und bei Personenschäden ist es mit Strafzahlungen längst nicht getan. In solchen Fällen ist im schlimmsten Fall für Wohnungsinhaber, Hausbesitzer oder auch weiteren Verantwortungsträgern mit Haftstrafen zu rechnen”, betont der zertifizierte ÖNORM-B-1300 Experte Michael Notz der Wiener ISHAP Gebäudedokumentations GmbH.
Notz ist mit seinem Team in ganz Österreich unterwegs, um im Auftrag von Immobilienbesitzern, Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen ÖN-B-1300- und B-1301- Objektsicherheitsbegehungen durchzuführen und die Auswertungen auch digital und rechtssicher zu dokumentieren, damit im Fall der Fälle vor Gericht bewiesen werden kann, dass von Seiten der Inhaber alle Sicherheitsrichtlinien eingehalten wurden. www.gebäudedokumentation.at
Objektsicherheitsbegehung schützt Mieter und Vermieter vor Absturz
Seit Einführung des jährlichen Autopickerls haben sich die Unfälle dramatisch verringert. Gleiches soll auch durch die ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung bei der Gebäudesicherheit passieren.