5 Tipps vom erfahrenen Scheidungsanwalt, damit aus dem Fest der Liebe nicht das Fest der Hiebe wird
5 Tipps vom erfahrenen Scheidungsanwalt, damit aus dem Fest der Liebe nicht das Fest der Hiebe wird
Wiener Kanzlei Dr. Mardetschläger: “Lockdown und Weihnachten sind Turbo für Streit und Scheidungen”
Wien (pts010/02.12.2021/08:50) – Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern es gibt auch Streit, Zank und im schlimmsten Fall massive Handgreiflichkeiten in den Familien. “Wir erleben zu Beginn jeden neuen Jahres eine enorme Steigerung der Anfragen von Klienten, die während der sprichwörtlich ruhigsten Zeit des Jahres eher lautstarke Auseinandersetzungen auszufechten hatten und oft die Hölle auf Erden erlebt haben und sich daher scheiden lassen wollen. Klienten sollten einen Anwalt nicht nur als Rechtsexperten sehen, sondern auch als Vermittler zwischen den Fronten”, so das Statement der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz.
Damit aus dem Fest der Liebe nicht das Fest der Hiebe wird, hat der erfahrende Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz 5 Tipps zusammengestellt, um die Weihnachtszeit möglichst streitlos zu überstehen. Termine für Erstgespräche zu Familienrecht, Scheidung, Regelungen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt unter www.scheidungsanwalt-wien.at oder Tel.: 01/523 26 74.
Schon vor Weihnachten aktiv werden, um Streit an Weihnachten zu vermeiden
Die Wiener Kanzlei Mardetschläger & Schulz ist spezialisiert auf Ehe- und Familienrecht. Durch diese jahrzehntelange Berufserfahrung in tausenden Ehe-Angelegenheiten gibt es sehr viel praktisches Wissen über die Psychologie in Partnerschaften. “Vor allem, wenn Kinder involviert sind, versuchen wir auf beide Streitparteien ausgleichend einzuwirken. Gerade während des schönsten Festes des Jahres kann sich ein Ehestreit auf die Kinder enorm traumatisierend auswirken. Die Eltern sollten daher alles tun, um zum Wohle des Kindes zu agieren.”
5 Tipps gegen Ehe- und Familienstreit zu Weihnachten
Ein frühzeitiger Termin beim Anwalt. Wir versuchen immer und haben darüber hinaus das beste Einvernehmen mit allen Gerichten und Behörden, wodurch sich eine Ihre Nerven schonende Erledigung von behördlich anhängigen Causen wesentlich erleichtert.
1. Wie will ich feiern?
Lassen Sie sich nicht überrollen. Artikulieren Sie ihre Wünsche und Fragen Sie auch ihren Partner und die Kinder über die Wünsche zur Location und zur Gestaltung des Weihnachtsfestes. Fragen wie “Wer macht wem Geschenke?” oder “Wer ist für das Essen zuständig?” werden oft zum Streitthema, aber niemand redet darüber. Kommunikation rettet im Vorfeld vieles. Jedoch selten, wenn Gewalt im Spiel ist, dann sollte man in jedem Fall schon vor Weihnachten handeln. Besser ein rasches Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
2. Mit wem will ich feiern?
Wer soll dabei sein? Wer soll auf gar keinen Fall dabei sein? Es ist nicht immer die Schwiegermutter, die keine Weihnachtsstimmung aufkommen lässt. Es gibt Personen, die eine Situation vergiften können. Die sollten auf gar keinen Fall dabei sein. In vielen Familien gehört es zur Tradition, Weihnachten gemeinsam zu feiern. Aber fast immer gibt es Streit. Hier gilt es eine neue Tradition zu etablieren, um des Weihnachtsfriedens willen. Oft ist das einfacher als man denkt, aber man hat es sich viele Jahre einfach nicht getraut. Also sprechen Sie schon rechtzeitig vor Weihnachten, wer bei der Feier mit dabei sein soll und wer nicht. Achten Sie auch auf übermäßige Trinker, die gerade in Anwesenheit von Kindern unangenehm sind. Wenn solche Gespräche mit dem Partner aber bereits im Vorfeld mit Angst verbunden sind, sollte man sich noch in der Adventszeit Rat holen.
3. Heikle Themen vermeiden und keinen Streit vom Zaun brechen
Ja, es ist keine leichte Aufgabe, aber es ist die Mühe wert. Gerade Themen wie Corona und Politik treiben einen Keil in Familien und es wird oft nicht nur im übertragenen Sinn bis aufs Blut gestritten. Meiden Sie während den Weihnachtsfesten diese Themen, sowie klassische “Familien-Reizthemen”. Als Gastgeber hat man das Recht und die Pflicht, die Spielregeln des Zusammenkommens festzulegen. Sie werden sich wundern, wie gut das funktioniert – zum Beispiel wenn man gleich zu Beginn verkündet: “Schön, euch zu sehen, wir wollen ein paar schöne Stunden verleben und Streitthemen sind daher tabu.”
4. Vermeiden Sie die Glorifizierung ihrer Erwartungen an Weihnachten
Wir leben in einer Zeit der Perfektion. Alles muss so laufen, wie wir es uns vorstellen, oder wie wir es in den Hochglanzwerbespots im TV vorgelebt bekommen. Aber solch irrationale Wunschvorstellungen bringen nur Frust. Denn nichts läuft immer rund. Noch dazu, wenn es zwischen Ehepaaren schon seit Längerem kriselt. Feste wie Weihnachten oder Silvester wirken hier eher als Brandbeschleuniger. Verabschieden Sie sich von hohen Erwartungen, denn die bringen meist nur große Enttäuschungen.
5. Mehr Gelassenheit und Chillen
Unser letzter Tipp: Chillen und mehr Gelassenheit auch in Stress-Situationen an den Tag legen. Auch wenn vieles nicht so läuft, wie sie es sich vorgestellt haben. Seien Sie dankbar für jene Momente, die schön sind. Ein gutes Essen, strahlende Kinderaugen, Lachen und das Zusammensein. Wenn aber psychische oder physische Übergriffe passieren, dann handeln Sie unmittelbar.
Manchmal ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende
“Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade längere Feiertage oder eben auch Lockdowns sehr schnell die Spreu vom Weizen trennen und daher klar wird: will man noch zusammen sein oder nicht. Wenn man also auch mit bestem Willen keine Zukunft für eine gemeinsame Ehe sieht, sollte man rechtzeitig handeln, um für sich und eventuell involvierte Kinder die beste Lösung zu finden. Wir bieten Ihnen hierfür ein Erstgespräch in unserer Kanzlei, bei der alle Bereiche besprochen werden und auch die Themen – gemeinsamer Besitz, aber auch gemeinsame Kreditverträge, damit es nicht zu einem bösen finanziellen Erwachen kommt. Wir kämpfen höchst erfolgreich für unsere Klienten – und das seit vielen Jahrzehnten”, so Scheidungsanwalt Mag. August Schulz von der Kanzlei Dr. Mardetschläger & Schulz. www.scheidungsanwalt-wien.at
Scheidungsanwalt in Wien:
Tel.: 01 523 26 74
E-Mail: mardetschlaeger@speed.at
Adsresse: 1070 Wien, Westbahnstraße 35 A
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Freitag: 10 bis 16 Uhr
Quelle: pressetext.com